Ulrike Prendke
  • Feuerwehrpläne nach DIN 14095

  • Erstellen der Pläne, Ausdruck und Versand

  • Abstimmung der Pläne mit der Genehmigungsbehörde

Feuerwehrpläne nach DIN 14095:2007-05

Feuerwehrpläne dienen der örtlichen und auch der ortsfremden Feuerwehr zur Einsatzvorbereitung und dazu, sich schnell und effektiv im Gebäude zu orientieren. 

Wo befinden sich Gebäudezugänge, Absperreinrichtungen für Strom, Gas, Wasser, Fernwärme etc.? Gibt es Gefahrstoffe im Objekt und wenn ja, wo genau, wie viel und welcher Art? Die Pläne enthalten genaue Angaben über Besonderheiten und Risiken auf dem Gelände und im Gebäude.

Ob für ein Objekt Feuerwehrpläne gefordert werden, richtet sich nach dessen Lage, Art und Nutzung. 

Feuerwehrpläne müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden, d.h. der Betreiber des Objekts hat die Pläne mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen. Jede bauliche Änderung muss zu einer Überarbeitung der Pläne führen.

In Deutschland wurde die DIN 14095 entwickelt, um Feuerwehrpläne zu vereinheitlichen. Jedoch hat fast jede Stadt und jeder Landkreis zusätzliche eigene Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne, die es zu berücksichtigen gilt, um eine Freigabe zu erhalten. So werden z.B. zusätzliche Pläne wie Umgebungspläne, Anfahrtspläne, Abwasserpläne oder RWA-Übersichtspläne gefordert. Auch die Gestaltung und das Layout der Pläne kann in vielfältiger Weise variieren. Das Verfahren selbst kann mehrere Wochen dauern.