Ulrike Prendke

Brandschutzpläne zuverlässig erstellt:

Tel. 07164 799738

Brandschutzpläne?

Sie sind Bauherr/Eigentümer oder Architekt und haben für Ihr Gebäude die Auflage erhalten, z.B. Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne oder eine Brandschutzordnung zu erstellen?

Planen Sie genügend Zeit ein, da Brandschutzpläne ein Genehmigungsverfahren durchlaufen, das mehrere Wochen dauern kann.

Das Gewerk Brandschutzpläne wird bei Neubauten leider oft vernachlässigt, da in heißen Bauphasen wichtigere "Brände zu löschen sind". Jedoch ist unter Umständen gerade der Feuerwehrplan mit entscheidend, ob die installierte Brandmeldeanlage zur Feuerwehr aufgeschaltet werden kann und Sie Ihr Gebäude in Betrieb nehmen dürfen.

Sie haben in Ihrem Gebäude bereits die erforderlichen Pläne seit vielen Jahren?

Dann ist es möglicherweise an der Zeit, die Pläne zu überprüfen und evtl. zu aktualisieren. Denn Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und Brandschutzordnungen müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden, um Ihren Sinn und Zweck zu erfüllen.

Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit, um Ihren Bedarf zu klären und rufen Sie an.

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