Ulrike Prendke
  • Für jede Bestuhlungsart wird ein Bestuhlungsplan benötigt

  • Die Abstände zwischen Tischreihen/Stuhlreihen sind dargestellt

Bestuhlungspläne

Bestuhlungspläne werden für Versammlungsstätten benötigt, die mehr als 200 Personen beherbergen können und werden nach den Richtlinien der Versammlungsstättenverordnung erstellt.

Sie werden in den Versammlungsräumen gut sichtbar ausgehängt und zeigen z.B. die notwendige Rettungswegbreite und die max. erlaubte Stuhlanzahl/ Personenanzahl inkl. Rollstuhlplätze. Die genauen Abstände zwischen Tischen und Stühlen etc. sind in der Verordnung geregelt. Beim Aufbau der Tische und Stühle muss sich der Veranstalter an die Pläne halten. (Weniger ist selbstverständlich erlaubt, mehr jedoch nicht). 

Für jede Bestuhlungsart wird ein eigener Plan benötigt.

In Bestuhlungsplänen können auch Fluchtwege, Notausgänge sowie Erste-Hilfe- Einrichtungen dargestellt werden.