Brandschutzordnungen bestehen aus drei Teilen und regeln zusammenfassend das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes im Brandfall sowie das Verhalten zur Brandverhütung im Vorfeld.
Teil A:
Aushang DIN A4, Kurzanweisung, wird an gut zugänglichen Bereichen ausgehängt.
Teil B:
Textlicher Teil für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben. Personen, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten, wie z.B. Beschäftigte oder Bewohner. Er beinhaltet Anweisungen zur Brandvorbeugung, Brandmeldung und Brandbekämpfung.
Für bestimmte Objekte kann es sinnvoll sein, Teil B in Form eines Flyers zu erstellen, um kurz und knapp (mit vielen Bildern) die wichtigsten Informationen zu übermitteln. Dies ist z.B. zu empfehlen für Bewohner in Wohnheimen, wechselndes (Reinigungs-)Personal oder Personengruppen, die mit der deutschen Sprache nicht gut vertraut sind.
Teil C:
Textlicher Teil für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, z.B. Brandschutzbeauftragte. Er beinhaltet zusätzliche Anweisungen zur Brandverhütung, zum Verhalten im Brandfall und Unterstützung der Rettungskräfte.
Es wird nicht zwingend für jedes Objekt eine vollständige Brandschutzordnung mit allen drei Teilen gefordert. Dies ist im Einzelfall mit der Baurechtsbehörde vorab zu klären.
Sollten andere Sprachen gefordert sein, so gilt für alle Brandschutzordnungen: Für jede Sprache muss eine eigene Brandschutzordnung erstellt werden. Es dürfen nach DIN 14096 keine Sprachen innerhalb eines Dokuments gemischt werden.